amazon.com: „best case“-Szenario bereits eingepreist?

Die Investoren warten mit großer Spannung auf die Ende des Monats anstehende Quartalsbilanz des Online-Handelsriesen amazon.com. Dass das Unternehmen durch die weltweiten, von der Pandemie ausgelösten Einschränkungen eine deutliche Umsatzsteigerung erfahren hat, weiß man. Aber wie sehr schlägt sich das im Gewinn nieder? Und wird dieser Effekt nur vorübergehend sein oder anhalten? Die Käufer haben dem „best case“-Szenario schon einmal vorgegriffen. In dieser Konstellation bietet die Aktie eine interessante Basis für einen Inline-Optionsschein.

Zunächst wurde die Aktie des Online-Riesen amazon.com verkauft wie alles andere auch. Die Pandemie würde alles zum Stillstand bringen, dachten viele. Aber dann kam Mitte März die Meldung, amazon.com wolle 100.000 neue Mitarbeiter einstellen, um dem steigenden Ordervolumen Herr zu werden. Und mit einem Mal platzte der Knoten. Man erkannte, dass der Online-Händler die logische Ausweichlösung für viele Konsumenten rund um den Globus ist. Und dementsprechend zu den wenigen Unternehmen gehören dürfte, die von dieser Situation profitieren können.

Aber ein steigendes Umsatzvolumen muss nicht zwingend eine höhere Rendite und somit überproportional steigende Gewinne bedeuten. Und es stellt sich zudem die Frage, ob dieses Orderwachstum nicht nur vorübergehend ist, weil die Konsumenten zu ihren gewohnten Einzelhändlern zurückkehren, sobald diese Möglichkeit wieder gegeben ist. In beiden Fällen hieße das, dass der Kurs, der in der Spitze bereits über zwölf Prozent über das vorherige, im Februar markierte Rekordhoch hinaus gelaufen ist, nicht mehr allzu viel Spielraum nach oben hätte, diesen höheren Level nicht einmal halten muss.

amazon.com Aktie (in US-Dollar)

Wichtige Chartmarken

Widerstände:

2.461 US-Dollar

Unterstützungen:

2.186 US-Dollar // 2.105 US-Dollar // 1.870 US-Dollar (200-Tage-Linie) // 1.783 US-Dollar

Quartalszahlen am 30. April erwartet

In dieser Hinsicht dürfte die am 30. April nach US-Handelsende erwartete Bilanz des ersten Quartals wichtige Hinweise liefern, zumal amazon.com grundsätzlich auch einen Ausblick auf das laufende Quartal mitliefert. Auffällig ist, dass die Marktteilnehmer starken Zahlen und einem positiven Ausblick bereits vorgegriffen haben. Denn auch, wenn diese derzeitige, vorteilhafte Marktstellung unübersehbar ist, darf man einen solchen Run auf neue Rekorde in einer derart unübersichtlichen Gemengelage als ambitioniert ansehen. Zumal momentan der Gedanke, dass eine weltweite Rezession letztlich auch bei einer Lockerung der Einschränkungen zu massivem Druck auf den Konsum und damit auch auf amazon.coms Umsätze führen würde, offenbar ausgeblendet wird.

Rein charttechnisch ist diese Rallye der Aktie bislang makellos, fundamental betrachtet aber zumindest als „ambitioniert“ anzusehen. Aus der anderen Seite dürfte diese derzeitige Sonderstellung des Online-Händlers dazu beitragen, dass das Abwärtspotenzial nicht so groß wäre wie für den Gesamtmarkt in den USA, wenn es zu einem zweiten, größeren Baisse-Impuls kommen sollte. Diese Gemengelage stellt eine lukrative Basis für einen Inline-Optionsschein dar.

Fazit

Mit einem Inline-Optionsschein auf die amazon.com-Aktie (WKN SR7KNJ) würden risikofreudige Anleger den maximalen Auszahlungsbetrag von 10,00 Euro erzielen, wenn sich die Aktie bis einschließlich 16.09.2020 durchgehend über der unteren Knockout-Schwelle von 1.800 US-Dollar und unterhalb der oberen Knockout-Schwelle von 3.000 US-Dollar bewegt. Gerechnet vom Stand des Scheins am 20. April 2020 um 17:00 Uhr (Briefkurs 5,52 Euro) würde dies einem Kursgewinn von 81 Prozent entsprechen. Sollte eine der beiden Knockout-Schwellen erreicht werden, würde ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintreten. Zur Vermeidung eines solchen Knockouts sollte deshalb der vorzeitige Ausstieg aus dieser spekulativen Position erwogen werden, falls sich die Aktie mit Schlusskursen unter 2.030 US-Dollar oder aber mit Schlusskursen über 2.800 US-Dollar den Knockout-Levels des Inline-Optionsscheins annähern würde.

 

Produktideen (Stand 20.04.2020 17:00 Uhr)

Strategie für seitwärts gerichtete Kurse

Typ

Inline-Optionsschein

WKN

SR7KNJ

Basiswert

amazon.com

Unteres KO-Level

1.800 US-Dollar

Oberes KO-Level

3.000 US-Dollar

Laufzeit

16.09.2020

Max. Auszahlung

10,00 Euro

Geld-/Briefkurs*

5,37 / 5,52 Euro

Alternativen zum Inline-Optionsschein WKN SR7KNJ

Sollten Sie den Eindruck haben, dass die amazon.com-Aktie bis zum Stichtag des 16.09.2020 die für den Inline-Optionsschein geltende Kursspanne nach oben oder unten verlassen wird oder aber Ihnen ein Stay High- oder Stay Low-Optionsschein grundsätzlich gewinnträchtiger erscheint, wären entsprechende Strategien unter anderem mit den folgenden Optionsscheinen möglich:

Strategie für aufwärts gerichtete Kurse

Typ

Stay High-Optionsschein

WKN

SR7JTQ

Basiswert

amazon.com

Unteres KO-Level

1.850,00 US-Dollar

Laufzeit

16.09.2020

Max. Auszahlung

10,00 Euro

Geld-/Briefkurs*

7,49 / 7,64 Euro

Strategie für abwärts gerichtete Kurse

Typ

Stay Low-Optionsschein

WKN

SR7K08

Basiswert

amazon.com

Oberes KO-Level

3.000 US-Dollar

Laufzeit

16.09.2020

Max. Auszahlung

10,00 Euro

Geld-/Briefkurs*

7,42 / 7,57 Euro

*Indikativ

Die Darstellung der genannten Produkte erfolgt lediglich in Kurzform. Die maßgeblichen Produktinformationen stehen im Internet unter www.sg-zertifikate.de zur Verfügung. Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf die WKN. Sie sind im Begriff, ein komplexes Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers zu informieren, insbesondere um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Basisprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.